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Badische Zeitung

Was wird aus dem Tier, wenn Herrchen oder Frauchen stirbt?

Tierschützer raten den Haltern von Hund, Katze oder Vogel, sich vorab darum zu kümmern, was aus seinem Tier im Fall des Falles wird.

 Von Silvia Faller - Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Mobirise

Tierbetreuung nach dem Tod

LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Was tut Hund, Katze oder Vogel, wenn Herrchen oder Frauchen plötzlich erkranken oder sogar sterben? Nur wenige Tierwaisen haben das Glück, direkt ein neues Zuhause zu finden. Viele kommen ins Tierheim.

Im Ehrenkirchener Tierschutzzentrum etwa wird im Schnitt ein Mal im Monat ein hinterbliebenes Tier abgegeben, es sind vor allem Hunde und Katzen.
"Ist das Tier nett und süß, kriegen wir es leicht wieder unter, ist es aber alt oder sogar krank wird es schwierig. Auch große Hunde sind nicht leicht zu vermitteln", sagt die Geschäftsführerin Christine Hörth und erzählt von einem 16 Jahre alten Dackel-Spitz-Mischling, der seit dem Tod seines Herrchens vor vier Jahren im Tierheim lebt.

"Natürlich bleibt das Tier bei uns, und ich selbst habe schon alte Tiere aufgenommen, die keiner mehr haben will. Aber wir raten jedem, sich vorab darum zu kümmern, was aus seinem Tier im Ernstfall wird", sagt Christine Hörth.

Das bestätigt die Tierärztin Jana Lenz aus Breisach. Sie empfiehlt Tierhaltern, eine Vereinbarung zu treffen, dass das Tier versorgt ist. "Und diese Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen und bei einem Dritten hinterlegt sein", sagt sie. Nach ihrer Erfahrung würden die meisten Leute den Verbleib ihres Tieres im Freundes- oder Familienkreis regeln. Aber auch dann empfiehlt sie einen Vertrag und abzuklären, ob die Lebensumstände die Aufnahme des Tieres auch wirklich erlauben.

Eine Katze etwa, die es gewohnt ist, im Freien umherzustreunen, werde unglücklich, wenn sie sich nur noch drinnen aufhalten solle. Abgesehen davon sollte der potenzielle künftige Besitzer im Vorfeld hin und wieder Kontakt mit dem Tier haben, um sich mit den Eigenheiten vertraut zu machen. Besonders wichtig sind Absprachen dann, wenn ein Tier krank ist und Medikamente benötigt.

Zwar besteht vor allem bei älteren Tierhalterinnen oder –haltern das Risiko, dass sie sterben oder plötzlich ins Krankenhaus müssen und das Tier keinen Versorger mehr hat. Jana Lenz rät jedoch jedem, sich mit der Frage auseinanderzusetzen. Dabei gehe es nicht nur um die Versorgung, sondern auch darum, dass das Tier den Verlust seiner Bezugsperson leichter verschmerzt. Gut sei es, vertraute Gegenstände mitzunehmen, etwa eine Decke oder Spielzeug. "Wenn das Tier ein gutes Zuhause findet und leckeres Futter, vollzieht sich die Ablösung und Umgewöhnung rasch", sagt sie. Erleichtern lässt sich der Neustart auch, indem nicht schlagartig mit alten Gewohnheiten gebrochen wird – auch wenn diese dem neuen Herrchen als nicht sinnvoll oder sogar schädlich erscheinen. So sollte das Tier nicht vom ersten Tag an neues Futter bekommen.

Treten größere Schwierigkeiten auf, kann möglicherweise die Tierarztpraxis helfen, die den Vierbeiner kennt. Die Adresse sollte ebenso wie der Impfpass oder eine Kopie davon, mit dem Vertrag hinterlegt werden. Denn ist nichts über ein Tier bekannt und steht niemand zur Verfügung, wird es von den Ordnungsbehörden ins Tierheim gebracht, muss dort erst einmal auf die Quarantänestation und kann erst nach einigen Tagen zu seinen Artgenossen.

Wer niemanden in seinem Umfeld findet, sollte sich an eine Tierschutzorganisation wenden. In der Region sind das der Freiburger Tierschutzverein, der Verein Tierrettungsdienst Freiburg, der das Tierschutzzentrum mit Heim und Klinik im Ehrenkirchener Ortsteil Scherzingen betreibt, oder auch der Verein "Tiere in Not Breisgau". Sie nehmen hinterbliebene Tiere auf und suchen nach neuen Unterkünften. Das dafür nötige Geld sollte aber bereit stehen, was in etlichen Fällen per Vertrag oder sogar notariell bestätigter Vereinbarung geregelt wird. Denn, so Christine Hörth: "Wir finanzieren unsere Arbeit nahezu ausschließlich aus Spenden."

Wer sich die spätere Versorgung seines Haustieres verbriefen lassen möchte, kann seinen oder seine Haupterben auch per Testament dazu verpflichten. Denn ein Tier selbst kann nicht erben und ohne Festlegung sind Erben nicht dazu verpflichtet, das verwaiste Tier zu übernehmen. Aber auch in diesem Fall sollte man sich im Vorfeld verständigen. Schließlich werde sich ein Hund oder eine Katze kaum bei einem neuen Herrchen wohl fühlen, das gegen sein Fell allergisch ist oder generell keine Tiere mag.

Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Broschüre "Tierschutz hat Zukunft – mit Ihrem Testament" herausgegeben. http://www.tierschutzbund.de
Entnommen www.badische-zeitung.de 

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